Mittwoch, 13. Februar 2013

Papst Benedikt dankt ab, um Verhaftung und Beschlagnahme kirchlichen Vermögens bis Ostern zu entgehen

Diplomatische Note wurde erst kurz vor seinem Rücktritt an den Vatikan gesandt
Neuer Papst und katholischer Klerus sehen Klage und Verhaftung im Zuge der Fortsetzung des “Oster-Rückforderungsplans” entgegen
Eine globale Medienverlautbarung und Stellungnahme des Internationalen Tribunals für Verbrechen von Kirche und Staat

Brüssel – Der historisch beispiellose Rücktritt von Joseph Ratzinger als Papst in dieser Woche wurde durch eine bevorstehende Aktion einer europäischen Regierung erzwungen, bei der bis Ostern ein Haftbefehl gegen Ratzinger und eine Pfändungsklage gegen vatikanischen Besitz und vatikanisches Vermögen ausgegeben wird.

Das zentrale ITCCS-Büro in Brüssel sieht sich durch Papst Benedikts plötzliche Abdankung gezwungen, die folgenden Details offenzulegen:
  1. Basierend auf Beweisen, die vom uns angeschlossenen Bürgerrechtlichen Justizgericht (itccs.org) zur Verfügung gestellt wurden, beschloß unser Büro am Freitag, den 1. Februar 2013 in Vereinbarung mit Repräsentanten einer europäischen Nation und deren Gerichtsbarkeit, einen Haftbefehl gegen Joseph Ratzinger alias Papst Benedikt für Verbrechen gegen die Menschheit und Organisation einer kriminellen Verschwörung auszustellen.
  2. Dieser Haftbefehl sollte am Freitag, den 15. Februar 2013 dem Büro des “Heiligen Stuhls” in Rom zugestellt werden. Er erlaubt der fraglichen Nation, Ratzinger bei Betreten ihres Hoheitsgebietes als einen des Verbrechens Verdächtigen festzunehmen.
  3. Von besagter Nation wurde am Montag, den 4. Februar 2013 eine diplomatische Note an den Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Tarcisio Bertone zugestellt, die ihn über den bevorstehenden Haftbefehl informierte und sein Büro zu einer Einwilligung aufforderte. Es gab auf diese Note keine Antwort von Kardinal Bertone oder seinem Büro – aber sechs Tage später trat Papst Benedikt zurück.
  4. Die Vereinbarung zwischen unserem Tribunal und der besagten Nation enthielt eine weitere Klausel, um durch deren Gerichte eine Pfändungsklage gegen Besitz und Vermögen der römisch-katholischen Kirche auszugeben, beginnend ab Ostersonntag, den 31. März 2013. Diese Klage sollte durch eine öffentliche und globale “Oster-Rückforderungs-Kampagne” begleitet werden, bei der katholische Besitztümer von Bürgern besetzt und als öffentlicher Besitz beansprucht werden, der unter internationalem Gesetz und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verstaatlicht wurde.
  5. Es ist die Entscheidung unseres Tribunals und der Regierung des besagten Landes, mit der Verhaftung Joseph Ratzingers bei Verlassen seines Amtes fortzufahren, auf Grundlage der Beschuldigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und krimineller Verschwörung.
  6. Unsere weitere Entscheidung lautet, auch Joseph Ratzingers Nachfolger als Papst aufgrund derselben Beschuldigungen anzuklagen und zu verhaften; und auch die Pfändungsklage und die “Oster-Rückforderungs-Kampagne” gegen die römisch-katholische Kirche wie geplant voranzutreiben.
Abschließend gibt unser Tribunal bekannt, daß es die Mittäterschaft von Papst Benedikt in den kriminellen Aktivitäten der Vatikanbank (IOR) war, die schlußendlich den Grund für seine Kündigung durch die höchsten Offiziellen des Vatikans darstellte. Unseren Quellen zufolge erzwang Staatssekretär Tarcisio Bertone den sofortigen Rücktritt Joseph Ratzingers, als direkte Reaktion auf die diplomatische Note der besagten Staatsregierung vom 4. Februar 2013, den Haftbefehl gegen Ratzinger betreffend.

Wir rufen alle Bürger und Regierungen zur Unterstützung unserer Bemühungen auf, das Unternehmen Vatikan legal und unmittelbar zu entstaatlichen und seine obersten Angestellten und Geistlichen zu verhaften, die mitschuldig an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und an der fortdauernden Verschwörung sind, Kinderhandel und Kindesmißbrauch zu decken und zu schützen.
Weitere Mitteilungen über die Oster-Rückforderungs-Kampagne werden diese Woche von unserem Büro veröffentlicht.

Herausgegeben am 13. Februar 2013

vom Hauptbüro in Brüssel


Übersetzung durch Debra