Stellungnahme des Amtsrichter Büros aus der Niederlassung des Internationalen Common Law Gerichtshof für Gerechtigkeit (ICLCJ) in Rom
3. April 2014, 18:00 Uhr (GMT)
amtliche Verlautbarung, intern
Rom und Brüssel
Heute versuchten zwei ordnungsgemäß bestellte Amtsrichter unserer Organisation die bestehenden zivilrechtlichen Haftbefehle (ICLCJ Court Anweisung Nr. 02252013-004, 4. März 2013) gegen against alias Königin Elizabeth II während ihres Aufenthalts in Rom durchzusetzen, und sie als schuldig gesprochenen Straftäter und Rechtsflüchtenden unter Arrest zu stellen.
Ihr Bericht wurde von uns zu den Akten geführt, und liest sich wie folgt:
“Ich, Domingo Santori, begleitet von Carlo Freschi, machte den Versuch Elizabeth Windsor festzunehmen und sie als einen schuldiggesprochenen Kriminellen zu inhaftieren, bezugnehmend auf Brüssel-Rechtsfall vom 4. März 2013.“
“Um circa 11.50 Uhr italienischer Zeit näherten wir uns den uns bekannten Örtlichkeiten des Treffens mit Präsident Napolitano, dem Präsidentenpalastes in Rom, und erfuhren von einem Wärter, dass das Treffen an einen anderen unbekannten Ort verlegt wurde. Die Abwesenheit jeglichen Sicherheitspersonals auf dem Areal des Palastes erweckten den Anschein, dass diese Aussage korrekt ist. Wir entschlossen uns, Frau Windsor später festzunehmen, wenn sie Papst Franziskus am Domus Sanctae Marthae unweit des Vatikans auftritt.“
“Als wir den Domus um 13:05 Uhr erreichten, trafen wir auf eine beachtliche Einheit von Sicherheitskräften, die sich aus Beamten der Nationalpolizei zusammensetzte, nicht aber der Vatikanwarte, was sehr ungewöhnlich erschien. Es kam uns so vor, also ob die Polizisten unsere Absicht kannten und auf uns warteten.“
“Wir zeigten dem einsatzleitenden Kapitän unseren Haftbefehl vor und informierten ihn über unsere Absicht, die gerichtliche Anordnung durchzusetzen und baten um seine Kooperation für diese rechtmäßige Prozedur. Der Kapitän willigte ab und verweigerte es sich auszuweisen. Er lies uns wissen, dass wir unter Arrest gestellt würden, wenn wir es versuchen würden, den Haftbefehl durchzuführen oder den Papst in irgendeiner Weise „bedrohen“. Mehrere Polizisten konfiszierten darauf hin unsere Videokamera und eskortierten uns mit Nachdruck vom Areal. Unsere Kamera wurde uns nicht wieder ausgehändigt. Wir haben eine formale Beschwerde über die Nationalpolizei eingereicht.“
„Uns ist klar, dass die italienische Regierung unerlaubterweise mit der verurteilten Elizabeth Windsor kooperiert, um sie zu schützen. Wir schlagen vor, dass zukünftig größere Einsatztruppen von unserer Seite aus in Aktion treten und dass wir besser über die Bewegungen der zu Inhaftierenden Personen informiert sind. Wir bitten das Gericht außerdem, ein formales Protestschreiben an die italienische Regierung aufgrund des heutigen Vorfalls zu verfassen, und dass sich das Gericht bemüht, örtliche Polizeikräfte abzuordnen, die solche Einsätze unsererseits unterstützten.“
„Zum Schluss des heutigen Vorfalls lies uns einer der Polizisten, der gegen uns vorging, wissen, dass „wir sowieso nur unsere Zeit verschwenden und „Il Papa“ (der Papst) nicht einmal vor Ort ist“. Wir sind nicht überzeugt, dass sich das angesetzte Treffen zwischen Elizabeth Windsor und dem Papst überhaupt im von den Weltmedien veröffentlichten Rahmen zugetragen hat. Die Abwesenheit jeglicher Schutzeinheiten des Vatikans am Domus heute war auffallend und ungewöhnlich, da es sich um Vatikan Hoheitsgebiet handelt.“
„Wir haben außerdem die Titelstory vernommen, die heute durch die Weltmedien ging, dass sich Papst Franziskus heute mit Elizabeth Windsor im Vatikan trafen. Wir wissen, dass dies nicht stimmt und dass deren tatsächliches Treffen an einem nicht bekannt gegebenen Ort stattfand, anstatt am Domus, der auch als Privatresidenz des Papstes bezeichnet wird.“
gezeichnet, D. Santori und gegengezeichnet von C. Freschi,
Internationale Common Law Gerichts Sheriffs, römisches Büro und Niederlassung
18:00 Uhr (GMT)
3. April 2013
Herausgegeben von der ITCCS Zentrale und vom Internationalen Common Law Gericht für Gerechtigkeit
www.iclcj.com